An einer Schule kommen täglich viele verschiedene Menschen zusammen, die einen Teil des Tages hier arbeiten und lernen. Für ein gutes Zusammenleben bildet eine Schul- und Hausordnung den notwendigen Rahmen.
Wir übernehmen Verantwortung, begegnen einander rücksichtsvoll, freundlich und in gegenseitiger Achtung.
Für mich selbst bedeutet das:
- Ich komme pünktlich zum Unterricht und verlasse das Schulgelände unverzüglich nach Unterrichtsende. Während der Unterrichtszeit und der Pausen verlasse ich das Schulgelände nicht unerlaubt.
- Auch halte ich mich in den großen Pausen nicht im Schulhaus auf, außer in den Regenpausen.
- Ich bringe meine Arbeitsmittel (auch Sportkleidung) regelmäßig und vollständig mit.
- Im Schulgebäude kaue ich kein Kaugummi.
- Ich halte mein Handy stets ausgeschaltet.
- Ich rauche nicht.
Für die Gemeinschaft:
- Ich befolge die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie des Schulpersonals. Körperliche Gewalt, Bedrohungen, Beschimpfungen und andere Rücksichtslosigkeiten sind verboten.
- Unterrichtsfremde oder gefährliche Gegenstände bringe ich nicht in die Schule mit.
- Abspielgeräte für Musik bleiben ausgeschaltet und Ohrstöpsel sind verboten, weil sie das gute Miteinander an einer Schule erheblich stören.
- Ich achte das Eigentum anderer.
Für unsere Schule und Umwelt:
- Mit der Einrichtung der Schule gehe ich sorgsam um. Beschädigungen oder Verunreinigungen haben Konsequenzen bis hin zu Ersatzleistungen.
- Die Anlagen im Schulhof zertrample ich nicht.
- Spiel- und Sportgeräte benutze ich nur entsprechend ihres Zweckes.
Diese Bestimmungen sind für alle verbindlich. Wer wiederholt oder grob gegen die Schul- und Hausordnung verstößt, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes rechnen.
Handys in der Schule
Ergänzung zur Hausordnung, 17.01.2005
Unsere Praxis, Handys beim Entdecken abzunehmen und den Erziehungsberechtigten auszuhändigen ,ist rechtlich nicht jatlbar. Handys in die Schule mitzunehmen wird heute juristisch schon als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit egwertet. Handys abzunehmen berührt das Eigentumsrecht. Handys haben auf dem Schulweg oder im außerschulischen Bereich ja durchaus auch Sinn.
Wogegen sich die Schule aber wehren darf, sind vom Handy ausgehende Stärungen des Unterrichts bzw. des Schulbetriebs. Deshalb können wir auch verlangen, dass das Handy im Unterricht ausgeschaltet sein muss. In den Pausen und auf dem Schulhof ist ein Verbot erst statthaft, wenn die Nutzung des Handys überhand nimmt oder konkrete Konflikte auslöst.
Wird ein Handy einem Verbot zuwider genutzt, besteht für die Lehrkraft die Möglichkeit, es zunächst zur Abwehr dieser Störung einzubehalten. Diese rechtliche Möglichkeit endet jedoch dann, wenn das Handy nicht mehr stören kann, nämlich zum Ende des Unterrichts.
Während Prüfungen wird der Besitz eines Handys als Täuschungsversuch gewertet. Dieses hat sich schon bis in Prüfungsordnungen durchgesetzt. Demnach können wir also auch verlangen, dass bei unseren Leistungsfeststellungen (z. B. Klassenarbeiten) Handys ausgeschaltet bleiben, aber auch, dass beim Gang zur Toilette kein Handy mitgenommen werden darf. Für Zuwiderhandlungen kann man Sanktionen androhen.